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Ohrenkorrektur
Bereits ab dem dem 5. bis 6. Lebensjahr können abstehende Ohren korregiert
werden, da das Ohr in diesem Alter bereits endgültig ausgebildet ist. Die Operation kann in örtlicher Betäubung durchgeführt werden, bei Kindern ist gegebenenfalls eine Vollnarkose erforderlich. Form, Größe und Stellung der Ohren werden durch feine Knorpelschnitte und Nähte positiv verändert. Die Schnittführung erfolgt von der Rückseite der Ohrmuschel, so dass später keine Narben auffallen. Nach der Operation sollte für
2 Wochen ein Verband getragen werden, für weitere 3 Wochen ein Stirnband. Auf diese Weise wird verhindert, dass durch eine unvorsichtige Bewegung das Ohr „umklappt“ und die zarten Fäden ausreißen.
Neben der Korrektur von abstehenden Ohren können auch ausgerissene Ohrlöcher operativ versorgt werden, so dass wieder ein harmonisches und ästhetisch ansprechendes Ohrläppchen entsteht.
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