Weit vom Kopf abstehende Ohren sind ein markantes Merkmal, welches für viele Betroffene jedoch eine Belastung darstellen kann.
Diese sogenannten „Segelohren“ können häufig das ästhetische Gesamtbild zerstören und Mitmenschen zu Hänseleien einladen, was psychische Beschwerden und Minderwertigkeitskomplexe zur Folge haben kann.
Eine Ohrenkorrektur mag hier Abhilfe schaffen, indem die Ohren durch einen relativ unkomplizierten Eingriff näher an den Kopf gebracht werden, wodurch ein harmonischeres Gesamtbild geschaffen wird.
Für wen ist eine Ohrenkorrektur sinnvoll?
Eine Ohrenkorrektur ist vor allem für jene Menschen sinnvoll, die bereits unter ihren „Segelohren“ leiden - aber auch für Kinder, die diesen Hänseleien entgehen möchten. Nicht wenige Eltern entschließen sich daher, bereits im Vorschulalter eine Ohrenkorrektur an ihrem Kind durchführen zu lassen. Hier sollte aber auf jeden Fall der Wunsch des Kindes beachtet werden, denn das Anlegen der Ohren sollte nicht von den Eltern erzwungen, sondern vom Kind selbst gewollt werden.
Ab welchem Alter wird operiert?
Ohrenanlegeplastiken sollten nicht bei Kindern unter 5 Jahren durchgeführt werden, denn in diesem Alter ist die Ohrmuschel noch nicht fertig ausgebildet. Ab dem Vorschulalter kann bereits problemlos operiert werden.
Natürlich kann dieser Routineeingriff aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden – das Alter spielt in Bezug auf das Ergebnis keine Rolle.
Welche Methoden der Ohrenkorrektur gibt es?
„Segelohren“ sind bedingt durch den zu großen Abstand zwischen Ohrmuschel und Kopf, oder weil die sogenannte Anthelixfalte (Ohrenfalte) nicht, oder nur seicht angelegt ist – es kann jedoch auch beides der Fall sein. Um dies zu korrigieren, muss die Ohrmuschel näher an den Kopf gebracht werden, bzw. die Anthelixfalte neu geformt werden. Ein optimales Ergebnis wird vor allem durch die operative Modellierung des Ohrknorpels erreicht.
Operative Ohrenkorrektur:
Bei der Ohrenanlegeplastik erfolgt eine Schnittführung hinter der Ohrmuschel, wodurch ein schmaler Hautstreifen entfernt wird. Prinzipiell ist der Ohrknorpel, vor allem bei Erwachsenen, sehr fest und verfügt über Eigenspannung, weshalb dieser im Anschluss mittels Fräse, Feile oder Skalpell so weit geschwächt wird, dass er sich gut formen lässt. Der, nach hinten gelegte, Knorpel wird dann dauerhaft mit Nähten fixiert. Abstehende Ohren können so angelegt werden, ohne das sichtbare Narben zurückbleiben. Die Operationsdauer beträgt normalerweise ungefähr 1,5 – 2 Stunden und wird bei Erwachsenen meist in örtlicher Betäubung durchgeführt, bei Kindern ist gegebenenfalls eine Vollnarkose erforderlich. Im Anschluss wird die Naht hinter dem Ohr mit einem Streifenpflaster versorgt, zudem wird ein stirnbandartiger Verband angelegt. Eine Nahtentfernung ist dabei nicht notwendig, da die Nähte resorbierbar sind. Üblicherweise sind nach der OP keine großen Schmerzen zu erwarten und man ist bereits eine Woche danach wieder gesellschaftsfähig.
Alternativen zu dem klassischen Verfahren:
In den letzten Jahren sind weitere, nichtoperative bzw. minimal-invasive Formen der Ohrenkorrektur entwickelt worden. Beispiele hierfür sind die Fadenmethode, mit welcher die Ohrmuschel neu geformt wird und die Ear-Fold-Methode, welche durch ein Implantat in der Anthelixfalte dem Ohr eine neue Form gibt. Die Gemeinsamkeit und Schwäche dieser beiden Techniken ist leider die hohe Rückfallrate. Die Ohren können nach diesen Behandlungen durch die Rückstellkräfte des Knorpels häufig wieder ihre alte Position einnehmen, da dieser nicht geschwächt und geformt wurde. Abgesehen davon, kann mit diesen Techniken der Abstand zwischen Ohrmuschel und Kopf nicht reduziert werden.
Prinzipiell ist immer jene Methode zu wählen, die mit dem geringsten Risiko das bestmögliche Ergebnis erzielt – welche nun schlussendlich angewendet wird, sollte daher in einem ausführlichen Gespräch mit der/dem behandelnden Ärztin/Arzt besprochen werden.
Wie hoch sind die Kosten? Werden diese von der Krankenkasse übernommen?
Bis zu welchem Alter die Kosten für eine Ohrenkorrektur von einer Krankenkasse übernommen werden, hängt vom zuständigen Versicherungsträger ab.
Bei Kindern und Jugendlichen wird eine Ohrenkorrektur in Österreich bis zum vollendeten 15. Lebensjahr vollständig von allen Krankenkassen übernommen. Lediglich für die Organisation, sowie Nachbehandlung fällt hier meist eine Pauschale an.
Für alle die älter sind, gibt es keine Ausnahmen die eine Übernahme der Kosten möglich machen. Bei der operativen Anlegung der Ohren sind daher mit etwa 3.850 € zu rechnen, die vom Patienten zu tragen sind.