Ob die Kosten einer körperstraffenden Operation von der Krankenkasse übernommen werden, ist in Österreich leider nicht ganz einheitlich. Vor allem nach größeren Gewichtsverlusten, z.B. nach bariatrischen Eingriffen (Magenband, Magenbypass oder Sleeve) kann man mit dem Befundbericht eines plastischen Chirurgen, der einen Behandlungsplan enthält, beim chefärztlichen Dienst vorstellig werden, und um Kostenübernahme ansuchen.
Eine Übernahme ist möglich, wenn eine medizinische Indikation, also ein krankhafter körperlicher Befund besteht.
Dies ist einerseits der Fall, wenn es im Unterbauchbereich durch das Bestehen einer größeren Hautfalte oder Fettschürze zur vermehrtem Schwitzen, Reibung und damit schmerzhaftem Wundsein und Ekzemen (Intertrigo) kommt, andererseits wenn vermehrte Reibung an der Oberarm- und Oberschenkelinnenseite ebenfalls zu dermatologischen Problemen führt.
So wird die Bauchdeckenstraffung fast von allen Kassen bei Bestehen einer Unterbauchschürze übernommen, die Oberschenkelstraffung gelegentlich. Oberarmstraffung und Bruststraffungen selten bis nicht, da sie meist als ästhetische Eingriffe angesehen werden und die Kosten daher vom Patienten oder der Patientin selbst getragen werden müssen.
Ein weiterer Grund für die Kostenübernahme einer eventuell damit kombinierten Abdominoplastik kann das Vorliegen einer Rektusdiastase sein. Wenn die beiden geraden Bauchmuskeln (M.rektus) weiter als 4 cm auseinander weichen, stellt dies eine Schwäche und Instabilität der muskulären Bauchdecke dar, sodass von einer medizinischen Notwendigkeit zur Operation gesprochen werden kann. Eine Rektusdiastase kann angeboren oder erworben sein (Schwangerschaften, Bauchoperationen). Voraussetzung für eine Kostenübernahme: Die Rektusdiastase ist tastbar, oft sichtbar, mittels Ultraschalluntersuchung bestätigt und verursacht Beschwerden bei körperlicher Belastung.